Produktrückrufe in China: SAMR übernimmt die Federführung
China
Das Staatliche Zentralamt für Marktregulierung (SAMR) sowie die Zollverwaltung (GACC) haben am 30. Oktober eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei Rückrufprozessen für defekte Importgüter angekündigt wird (zum Wortlaut siehe unten).
Damit wird die im März gestartete Restrukturierung der chinesischen Behördenlandschaft in der Qualitätsinfrastruktur weiter vorangetrieben.
SAMR ist nun federführend für Produktrückrufe verantwortlich. GACC informiert SAMR über Produkte, die sich bei der Zollinspektion als defekt herausgestellt haben und daher ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. SAMR wiederum benachrichtigt GACC über etwaige Verstöße gegen Rückrufbestimmungen, sodass GACC Maßnahmen gegen die betreffenden Wirtschaftsakteure ergreifen kann.
GACC akzeptiert ab sofort keine Rückrufanträge mehr. Wirtschaftsakteure und Verbraucher können sich über Rückrufaktionen auf den Websites des SAMR bzw. des für die Umsetzung der Rückrufe zuständige Defective Product Administrative Center (DPAC) informieren (DPAC ist auch für die Umsetzung von Rückrufprozessen für Fahrzeug- und Verbraucherprodukte, einschließlich Spielwaren, zuständig).
Zudem werden Benachrichtigungen über die WeChat-Messenger-Präsenzen beider Behörden veröffentlicht. Bisher sind allerdings Informationen nur in chinesischer Sprache verfügbar – für nicht in China vertretene Wirtschaftsakteure, z.B. aus dem Onlinehandel, bleibt der Zugang zu Information über Produktrückrufe daher erschwert.
Das chinesische Rückrufsystem für defekte Produkte wurde 2004 etabliert. Die konstituierende Vorschrift für die Verwaltung von Rückrufen defekter Fahrzeugprodukte (Staatsrat Nr. 626) wurde durch das ehemalige Staatliche Zentralamt für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ), die Nationale Kommission für Reform und Entwicklung (NDRC), das Handelsministerium (MOFCOM) und GACC veröffentlicht. Seither wurde das Rückrufsystem durch Vorschriften für Rückrufe defekter Fahrzeugprodukte und Spielwaren (2007 durch AQSIQ) und Verbrauchergüter (2015 durch AQSIQ) ergänzt.
Bekanntmachung von SAMR und GACC über die einheitliche Verwaltung von Rückrufen fehlerhafter Produkte
Aufgrund der einschlägigen Regelungen über Zuständigkeiten, nachgeordnete Behörden sowie Personalbesetzung von dem Staatlichen Zentralamt für Marktregulierung (SAMR) und dem Staatlichen Zentralamt für Zollverwaltung (GACC) wird hiermit zur Verwaltung von Rückrufen fehlerhafter Produkte wie folgt bekannt gemacht:
1. SAMR und GACC richten einen Informations- und Abstimmungsmechanismus für fehlerhafte Importprodukte ein. Stellt GACC bei seiner Überwachung der Hafeninspektionen die Einfuhr fehlerhafter oder gefährlicher Produkte fest, ergreift es den rechtlichen Vorgaben entsprechend technische Behandlungen, Rücksendungen oder Vernichtungen und informiert SAMR darüber. SAMR verwaltet Rückrufe fehlerhafter Produkte einheitlich.
Wird durch Verbrauchermeldungen, Unfalluntersuchungen oder Schadensüberprüfungen bekannt, dass ein importiertes Produkt irgendeinen Defekt aufweist, ergreift SAMR rechtsgemäß Rückrufmaßnahmen. Wird den Rückrufpflichten nicht nachgekommen, benachrichtigt SAMR GACC darüber, und GACC wird entsprechende Maßnahmen gemäß den rechtlichen Vorgaben ergreifen.
2. Ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nimmt GACC Anträge auf Anmeldung von Rückrufen fehlerhafter Produkte nicht mehr entgegen. Bereits vorliegende Anträge und entsprechende Unterlagen werden an SAMR zur Fortsetzung der Bearbeitung weitergegeben. Unternehmen und Verbraucher können die Webseite von SAMR (samr.saic.gov.cn) und die Webseite von dessen Defective Product Administrative Center (www.dpac.gov.cn) besuchen, um einschlägige Auskünfte einzusehen.
3. Diese Bekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.