Mexikanisches Wirtschaftsministerium stellt Reformprojekt „Gesetz zur Qualitätsinfrastruktur“ vor

Mexiko

Am 23. August hat das mexikanische Wirtschaftsministerium (SE) in Mexiko-Stadt, im Beisein von Wirtschaftsministerin Dr. Graciela Márquez Colín, mit dem „Gesetz zur Qualitätsinfrastruktur“ eine umfassende Reform des bisherigen Gesetzes über Messwesen und Normung vorgestellt.

Am 23. August hat das mexikanische Wirtschaftsministerium (SE) in Mexiko-Stadt, im Beisein von Wirtschaftsministerin Dr. Graciela Márquez Colín, mit dem „Gesetz zur Qualitätsinfrastruktur“ eine umfassende Reform des bisherigen Gesetzes über Messwesen und Normung vorgestellt.

 

Übergeordnetes Ziel der Reform ist die Einführung eines harmonisierten Systems, in welchem die einzelnen Säulen der QI (Normung, Konformitätsbewertung und Metrologie) nicht isoliert, sondern zusammenhängend betrachtet werden. Die Arbeit der beteiligten Ministerien und Behörden soll einheitlich organisiert und koordiniert werden. Zu diesem Zweck wird die „Nationale Kommission für Normung“ zum Aufsichts- und Kontrollorgan des Qualitätsinfrastruktursystems benannt.

 

Sie definiert wichtige Arbeitsbereiche und ist für die Koordinierung und Integration der verschiedenen Regulierungsbehörden und weiteren beteiligten Akteure verantwortlich. Mit der Ausarbeitung der Offiziellen Mexikanischen Normen (NOM) werden weiterhin ausschließlich staatliche Stellen betraut. Die mexikanische Regierung stellt den Verbraucherschutz dabei in den Mittelpunkt ihres Interesses.

Zudem zielt das Reformprojekt auf eine Stärkung der Konformitätsbewertung, u.a. indem bei der Ausarbeitung einer neuen NOM die Bereitstellung einer entsprechenden Konformitätsbewertungsinfrastruktur vorgesehen sein muss. Die genauen Merkmale der Verfahren zur Konformitätsbewertung werden entsprechend dem Risiko- oder Schutzniveau der NOM entwickelt.

 

Akkreditierte und zugelassene Konformitätsbewertungsstellen und -personen werden regelmäßig durch die zuständigen Ministerien überprüft, um die anforderungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben zu gewährleisten.

 

Die Ausarbeitung von NOM soll durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien agiler und effizienter werden. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung einer neu zu etablierenden Integralen Plattform für Standardisierung und Konformitätsbewertung für Verfahrensprozesse, die Vorbereitung von NOM und als Informationsarchiv.

 

Es sollen klare und effektive Regeln für die Ausarbeitung, Änderung und Annullierung von NOMs und Anforderungen an den Normungsprozess festgelegt sowie ein systematischer Überprüfungsprozess eingeführt werden, in dem die Gründe für die Notwendigkeit der Änderung oder Aufhebung der NOM angegeben werden müssen. Darüber hinaus soll ein Anreizsystem eingeführt werden, um die Einhaltung der NOMs durch ein Herstellerselbsterklärungssystem (auto-declaration) zu stärken.

 

Die Unterzeichnung von sogenannten Mutual Recognition Agreements (MRAs) durch Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstellen und das SE sollen gefördert und der internationale Handel somit erleichtert werden.

 

Bis zum 31. August kann das Vorhaben kommentiert werden. Anschließend wird es in ein formales Gesetzgebungsverfahren überführt und dieses zeitnah auf den Weg gebracht.

 

Sollten Sie Fragen oder Kommentare haben, können Sie sich gerne an das GPQI-Team in Mexiko wenden (Ansprechpartner: Daniel Solterbeck, daniel.solterbeck@giz.de).

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