Marktüberwachung des Online-Handels: Expert*innen besprechen regulatorische und praktische Ansätze
Indien
Die Digitalisierung schafft neue Wege, Hersteller*innen und Verbraucher*innen zu vernetzen. Im vergangenen Jahr gaben Konsument*innen in Deutschland fast 60 Milliarden Euro online aus, verglichen mit 15 Milliarden Euro vor zehn Jahren. Sei es ein neues Spielzeug für ihre Kinder oder kabellose Kopfhörer für das Homeoffice, Verbraucher*innen verlassen sich darauf, dass diese Produkte sicher sind - unabhängig davon, ob sie on- oder offline gekauft wurden. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen für die Marktüberwachung. Die Behörden stehen unter großem Druck zu prüfen, ob die online angebotenen Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen. Komplexe und internationale Lieferketten machen es zudem oft schwer, die verantwortlichen Wirtschaftsakteure zu identifizieren und bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur Rechenschaft zu ziehen.
Am 10. Dezember 2020 besprachen Expert*innen und politische Entscheidungsträger*innen aus Indien und Deutschland das Thema E-Commerce in der Marktüberwachung. Der Online-Austausch wurde vom Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI) im Rahmen der Zusammenarbeit zur Marktüberwachung der Deutsch-Indischen Arbeitsgruppe Qualitätsinfrastruktur organisiert.
Marktüberwachung spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Vorschriften, dem Schutz der Verbraucher*innen und der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, betonte Khushwant Singh vom GIZ-Team des GPQI. Unterabteilungsleiter Anil Agrawal vom indischen Ministerium für Handel und Industrie würdigte den Beitrag der Arbeitsgruppe zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses der Marktüberwachungssysteme. Die Diskussion komme zum richtigen Zeitpunkt, da Indien derzeit an mehreren neuen Richtlinien in Bezug auf Marktüberwachung und E-Commerce arbeite.
Die Marktüberwachung wird dem E-Commerce angepasst
E-Commerce war einer der Treiber für den neuen EU-Rechtsrahmen zur Marktüberwachung - die Verordnung (EU) 2019/1020 - welche im nächsten Jahr in Kraft treten wird. Joachim Geiß, stellvertretender Leiter des Referats für Produkt- und Anlagensicherheit, technische Harmonisierung und Marktüberwachung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), stellte die neue Verordnung mit Blick auf das Thema E-Commerce vor. Eine wichtige Änderung sei, dass die Definition der Wirtschaftsakteure nun auch Fulfilment-Dienstleister einschließe, sagte er. Bei Produktgruppen mit hohem Risikopotenzial muss ab 2021 mindestens ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur einen Sitz in der EU haben.
Stephan Winkelmann von der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellte die Online-Aktivitäten der BnetzA vor. Um sicherzustellen, dass gefährliche Produkte vom Markt genommen werden, kooperiert die BNetzA mit Internetplattformen. Sie führt regelmäßig Testkäufe durch und untersucht die auf den Plattformen angebotenen Produkte mithilfe verschiedener Software-Tools. 2019 habe die BNetzA im Rahmen ihrer E-Commerce-Untersuchungen mehr als 3,5 Millionen nicht-konforme Produkte identifiziert, sagte er.
Nächste Schritte in der deutsch-indischen Zusammenarbeit
GPQI arbeitet derzeit an einer umfassenden Publikation zum europäischen System der Marktüberwachung und dessen Umsetzung in Deutschland als Referenzdokument für politische Entscheidungsträger*innen und Expert*innen in den GPQI-Partnerländern. Sie soll in der ersten Hälfte des Jahres 2021 veröffentlicht werden.
Erfahren Sie mehr über das Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Aktivitäten der Deutsch-Indischen Arbeitsgruppe Qualitätsinfrastruktur.