Indische Normungsbehörde sorgt für effizientere Zertifizierungsprozesse

Indien

Die Zertifizierung von Produkten durch die indische Normungsbehörde BIS (Bureau of Indian Standards) gestaltet sich in Zukunft einfacher. Aktuelle Initiativen des BIS umfassen den freien Zugang zu Normen, die Automatisierung von Zertifizierungsverfahren sowie Gebührennachlässe.

Source: Pixabay

Im März verkündete das Bureau of Indian Standards (BIS) verschiedene Schritte zur Erleichterung unternehmerischer Aktivitäten in Indien. Hierzu gehörte zum Beispiel eine Erweiterung der Prüfkapazitäten, um Unternehmen einen besseren Zugang zu Einrichtungen in der Nähe ihrer Produktionsstandorte zu ermöglichen. Kürzlich kündigte der Direktor des BIS, Pramod Kumar Tiwari, mehrere praktische Maßnahmen an, welche Unternehmen eine vereinfachte und günstigere Produktzertifizierung ermöglichen sollen. Ziel ist es, mehr Unternehmen dazu zu ermutigen, freiwillige BIS-Zertifizierungen für ihre Produkte zu erwerben.

 

Über das eBIS-Online-Portal (Manak Online) gibt es neu freien Zugang zu allen von BIS selbst entwickelten indischen Normen. Diese stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

Auch der gesamte Zertifizierungsprozess – einschließlich der Vergabe und Erneuerung von Lizenzen – wird von nun an über das eBIS-Online-Portal abgewickelt. Mit der Veröffentlichung konkreter Zeitvorgaben für die Bearbeitung von Anträgen ermöglicht BIS eine schnellere Konformitätsbewertung. So soll die Effizienz und Transparenz der BIS-Zertifizierungsprozesse erheblich verbessert werden.

 

Darüber hinaus hat BIS beschlossen, über 80 Prozent der Produkte im Rahmen der BIS-Zertifizierung unter ein sogenanntes "vereinfachtes Verfahren" zu bringen. Das bedeutet, dass Lizenzen für die Herstellung dieser Produkte innerhalb eines Monats erteilt werden.

 

Start-ups und Kleinstunternehmen sowie Unternehmerinnen erhalten einen 50-prozentigen Rabatt auf die jährliche Mindestkennzeichnungsgebühr ("minimum marking fee") für neue Lizenzen. Die Kennzeichnungsgebühr unterscheidet sich zwischen Produkten und muss vom Hersteller für die Nutzung seiner Zertifizierung an das BIS gezahlt werden. Für bestehende Lizenzen wurde die Mindestkennzeichnungsgebühr zusätzlich zu einem bereits gewährten Rabatt von 20 Prozent um weitere 10 Prozent gesenkt.

 

Einen umfassenden Überblick über die Reformen und verschiedenen Zertifizierungsprogramme finden Sie in dieser BIS Veröffentlichung.

 

Erfahren Sie mehr über das Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Aktivitäten der Deutsch-Indischen Arbeitsgruppe Qualitätsinfrastruktur.

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