EU-Kommission veröffentlicht neuen „Blue Guide“

Allgemein

Am 29. Juni 2022 hat die Europäische Kommission den Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 - den sogenannten „Blue Guide“ - veröffentlicht. Ziel des Leitfadens ist es, ein besseres Verständnis der Produktvorschriften innerhalb der Europäischen Union (EU) zu schaffen. Außerdem soll er dazu beitragen, dass Produktvorschriften in allen Sektoren des Binnenmarktes einheitlich angewendet werden.

Blick auf das Berlaymont in Brüssel. © Carl Campbell / Unsplash

Die Europäische Kommission veröffentlichte den „Blue Guide“ erstmals im Jahr 2000 und überarbeitete ihn 2014 und 2016. Die neue Fassung des „Blue Guides“ baut auf den früheren Ausgaben auf. Die wesentlichen Änderungen betreffen

 

- ein eigenes Kapitel zur Akkreditierung
- ein neues Kapitel zu den Pflichten der
   Wirtschaftsakteure
- Überarbeitungen der Kapitel über Normung
   und Marktüberwachung


Der Leitfaden berücksichtigt auch die aktuellen Änderungen in der Gesetzgebung. Er befasst sich insbesondere mit der neuen Verordnung zur Marktüberwachung (EU) 2019/1020. Außerdem spricht der Leitfaden die Verordnung des EU-Parlaments und Rates über die gegenseitige Anerkennung von Waren (EU) 2019/515 an. Er ist rechtlich nicht bindend, sondern dient vielmehr als Orientierungshilfe.

 

Blue Guide“  ist eines der wichtigsten Referenzdokumente

Der Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 erläutert, wie die Rechtsvorschriften des neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework – NLF) umzusetzen sind. Er ist nicht nur für die Mitgliedsstaaten der EU relevant. Der Leitfaden richtet sich auch an Handels- und Verbraucherverbände, Normungsorganisationen und Hersteller*innen sowie Händler*innen. Diese sollten mit den Vorschriften zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs vertraut sein.

 

Leitfaden nimmt auch auf CETA Handelsabkommen mit Kanada Bezug

Der Leitfaden befasst sich mit verschiedenen Aspekten von Qualitätsinfrastruktur (QI). Er adressiert Akkreditierung und Marktüberwachung. Weiterhin liefert er hilfreiche Hinweise zur Konformitätsbewertung. Das betrifft auch Produkte aus dem Bereich des Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement ). Dieses unterzeichneten die EU und Kanada am 30. Oktober 2016. Die Bundesregierung beschloss am 1. Juli 2022 einen Gesetzesentwurf zur Ratifizierung von CETA in Deutschland. Dieser Entschluss soll die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Kanada künftig rechtssicher, modern und nachhaltig gestalten. Er verbessert den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen. Zudem soll er die Handelsbeziehungen mit Kanada stärken.

 

Marktüberwachungsverordnung schützt Verbraucher*innen und Umwelt

Die im Leitfaden erwähnte neue Verordnung zur Marktüberwachung (EU) 2019/1020 verbessert und modernisiert die Marktüberwachung von Produkten. Damit werden die Anforderungen an Non-Food-Produkte harmonisiert. Das schützt Verbraucher*innen und die Umwelt. Durch die neue Verordnung soll auch Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten mit Marktüberwachungs- sowie Zollbehörden verbessert werden.

 

Endnutzer*in erstmals im Leitfaden definiert

Zusätzlich liefert der neue „Blue Guide“ erstmals eine Definition für Endnutzer*innen. Der Begriff wird im  „Blue Guide 2022" auf Seite 46 wie folgt definiert: „Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Niederlassung in der Union, der ein Produkt entweder als Verbraucher außerhalb seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit oder als beruflicher Endnutzer im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit bereitgestellt wird.“

 

Zusammengefasst ist der neue Leitfaden der EU-Kommission eine hilfreiche Orientierungshilfe, welche wichtige Änderungen in EU-Verordnungen aufgreift und verständlich erklärt. Er gilt für die Mitgliedsstaaten der EU sowie für Island, Liechtenstein und Norwegen, da sie Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind. In bestimmten Fällen gilt der Leitfaden auch für die Schweiz und die Türkei.

 

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