Covid-19: China weitet Qualitätskontrollen beim Export medizinischer Produkte aus
China
Die in diesem Artikel beschriebenen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich von den chinesischen Behörden weiter angepasst. Weitere Informationen sind in folgendem Artikel verfügbar (Link hier).
Am 31. März 2020 erklärten das chinesische Handelsministerium (MOFCOM), das Staatliche Zentralamt für Zollverwaltung (GACC) und das Staatliche Amt für Medizinprodukteüberwachung (NMPA) gemeinsam, die Kontrollen beim Export bestimmter medizinischer Produkte auszuweiten. Erklärtes Ziel der Maßnahme ist, Produktqualität und -sicherheit beim Export von in China hergestellten medizinischen Produkte sicherzustellen, die im Zuge der Corona-Pandemie weltweit stark nachgefragt sind.
Laut der Mitteilung müssen Exporteure von fünf Arten medizinischer Produkte bei der Zollerklärung eine schriftliche oder elektronische Selbsterklärung abgeben, dass für die exportierten Produkte ein gültiges chinesisches NMPA-Zulassungszertifikat für Medizinprodukte vorliegt und dass die exportierten Produkte den Anforderungen an Qualitätsstandards des Ziellandes entsprechen. Zollbehörden sollen vor Exportfreigabe die Gültigkeit des angegebenen NMPA-Zulassungszertifikats für Medizinprodukte überprüfen. Die Maßnahmen gelten ab 1. April 2020 vorübergehend und werden entsprechend der weiteren Entwicklung der globalen Situation dynamisch angepasst.
Die gemeinsamen Maßnahmen von MOFCOM, GACC und NMPA gelten für folgende fünf Produktgruppen:
# |
Name (DE) |
Name (CN) |
1 |
COVID19-Testkits |
新型冠状病毒检测试剂 |
2 |
Medizinische Masken |
医用口罩 |
3 |
Medizinische Schutzkleidung |
医用防护服 |
4 |
Beatmungsgeräte |
呼吸机 |
5 |
Infrarot-Thermometer |
红外体温计 |
Der Veröffentlichung beigefügt ist ein Template für die Selbsterklärung der Hersteller sowie eine Liste mit Informationen zu zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen NMPA-Zulassungszertifikaten (jeweils mit Zertifikatsnummer, Produktbezeichnung und Zertifikatsinhaber für 23 Corona-Testkits, 62 Beatmungsgeräte, 301 medizinische Schutzkleidungsprodukte, 1425 medizinische Masken, 236 Infrarot-Thermometer).
Am 10. April 2020 gab GACC eine weitere neue Regelung bekannt: Ab sofort führen chinesische Zollbehörden zusätzliche Exportinspektionen für elf Produktgruppen medizinischer Ausrüstung durch, um die Qualitätsüberwachung exportierter Produkte zu stärken. Gesetzliche Grundlage bilden das Gesetz zur Güterinspektion im Im- und Export (zuletzt überarbeitet in 2018) und dessen geltende Umsetzungsvorschriften.
Die neue Regelung von GACC gilt laut Anhang der Mitteilung für folgende elf Produktgruppen, weiter unterteilt nach HS-Codes:
# |
Name (DE) |
Name (CN) |
HS-Code |
1 |
Medizinische Masken |
医用口罩 |
6307900010 |
2 |
Medizinische Schutzkleidung |
医用防护服 |
6210103010; 3926209000 |
3 |
Infrarot-Thermometer |
红外测温仪 |
9025199010 |
4 |
Beatmungsgeräte |
呼吸机 |
9019200010; 9019200090 |
5 |
Medizinische Kopfbedeckung |
医用手术帽 |
6505009900 |
6 |
Medizinische Schutzbrillen |
医用护目镜 |
9004909000 |
7 |
Medizinische Handschuhe |
医用手套 |
3926201100; 3926201900; 4015110000; 4015190000 |
8 |
Medizinische Schuhschutz |
医用鞋套 |
6307900090; 3926909090; 4016999090 |
9 |
Patientenmonitore |
病员监护仪 |
9018193010 |
10 |
Medizinische Desinfektionstücher |
医用消毒巾 |
3005901000; 3005909000 |
11 |
Medizinisches Desinfektionsmittel |
医用消毒剂 |
3808940010 |
Der chinesische Zoll informierte am 16. April 2020 in einer offiziellen Fragestunde umfassend zu Einzelheiten der Umsetzung der neuen Maßnahmen.
Es ist anzumerken, dass die genannten Maßnahmen der chinesischen Behörden ausschließlich für medizinische Produkte gelten. Medizinprodukte benötigen in China eine Vormarktzulassung, die anhand der NMPA-Zulassungszertifikats verifiziert werden kann. Produkte, die als persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingestuft sind, wie beispielsweise persönliche Atemschutzmasken nach der chinesischen Normen GB2626-2006, werden in den genannten Maßnahmen nicht berücksichtigt. PSA-Produkte werden jedoch häufig unter den gleichen HS-Codes ausgeführt wie ähnliche Produktgruppen für medizinischen Einsatz. Der Zoll weißt daher darauf hin, dass eine klare Deklarierung notwendig ist, um Exportverzögerungen bei PSA-Produkten zu vermeiden.